Notruf für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Ab 01.08.2018 gibt es für gehörlose und hörgeschädigte Menschen die Möglichkeit, einen Notruf über einen Gebärdendolmetscher abzusetzen. Dabei wird eine Konferenzschaltung mit der örtlich zuständigen Integrierten Leitstelle bzw. mit der Polizei aufgebaut.

Notrufe sind kostenlos, andere Dolmetscher-Dienstleistungen sind kostenpflichtig. Die Dienstleistung erfolgt im Auftrag der Bundesnetzagentur. Es ist eine Registrierung beim Dienstleister erforderlich.

Weitere Informationen auf der Homepage des Dienstleisters:

https://www.tess-relay-dienste.de

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