Abteilungen

Freiw. Feuerwehr der Stadt Viernheim

Träger der Freiwilligen Feuerwehr ist die Stadt Viernheim. Sie ist verpflichtet zur Aufstellung, Unterhaltung u. Ausstattung der örtlichen Feuerwehr (§3 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe u. d. Katastrophenschutz).

Aus öffentlichen Geldern werden somit Feuerwache, Fahrzeuge, Gerätschaften, Schutzausrüstung u. V. m. finanziert.

Die Feuerwehr trägt den Namen „Freiwillige Feuerwehr der Stadt Viernheim“, sie ist organisatorisch dem Dezernat 2 und hier dem Amt f. öffentl. Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz angegliedert und wird geleitet durch den

Stadtbrandinspektor

als Ehrenbeamter der Stadt Viernheim.

In seinen Aufgabenbereich fallen u.a.:

  • Beratung des Magistrats in allen Fragen des Brandschutzes
  • Organisationsangelegenheiten, Personalführung, Kontrolle, Beurteilungen
  • Grundsätzliche Personalangelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr
  • Grundsätzliche Entscheidungen zu den Einsatzplänen treffen
  • Organisation der Aus- und Fortbildung
  • Verbindungen zur Presse herstellen
  • Erlass von Dienstanordnungen
  • Vorsitz im Feuerwehrausschuss
  • Unterricht erteilen, insbesondere zum Thema innere Führung und Recht
  • Ausarbeitung der Haushaltsvorschläge für den Bereich Feuerwehr
  • Verhandlungsführung mit Anbietern und Lieferanten
  • Dienstaufsicht im Feuerwehrhaus und über die Abteilungen
  • Vorbeugender Brandschutz
Bedarfs- und Entwicklungsplanung
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